Shanling CD-T100C
Moderator: Moderatorenteam
Hallo Mas Teringo,
danke für deinen Beitrag. Es gibt da ein paar Dinge, die mir unverständlich sind.
Wieso 6 Monate? Ich habe eine schriftl. Garantie von 2 Jahren. Wenn in der Garantiezeit bei einem Fahrzeug ein Defekt auftritt, muss ich, sofern kein unsachgemäßer Gebrauch vorliegt, auch nichts nachweisen.
Unsachgemäßer Gebrauch wäre im hiesigen Fall: Wasser über Gerät, Modifikationen vorgenommen, Siegel beschädigt, Gerät fallen lassen etc.
Sollte also ein CDP schon vor Ablauf der Garantie defekt sein, muss er vom Verkäufer repariert werden.
Zu 2: das sehe ich auch so. Der Shanling wurde nicht vor Kauf als fehlerhaft deklariert., weder mündlich noch schriftlich. Selbst wenn alle Geräte oder Philipslaufwerke mit diesem Fehler behaftet wären, würde das nichts ändern. Ich rede nicht davon, dass das ab und an mal vorkommt mit den erwähnten Aussetzern, sondern mittlerweile bei JEDER CD.
Herr Zhou ist m.E. ganz klar in der Pflicht. Aber das sollten die Anwälte klären.
Ich habe übrigens nicht behauptet, Hr. Zhou wäre unfreundlich. Nur hilfsbereit war er in dieser Angelegenheit bislang nicht.
Schöne Grüße
Jan
danke für deinen Beitrag. Es gibt da ein paar Dinge, die mir unverständlich sind.
Wieso 6 Monate? Ich habe eine schriftl. Garantie von 2 Jahren. Wenn in der Garantiezeit bei einem Fahrzeug ein Defekt auftritt, muss ich, sofern kein unsachgemäßer Gebrauch vorliegt, auch nichts nachweisen.
Unsachgemäßer Gebrauch wäre im hiesigen Fall: Wasser über Gerät, Modifikationen vorgenommen, Siegel beschädigt, Gerät fallen lassen etc.
Sollte also ein CDP schon vor Ablauf der Garantie defekt sein, muss er vom Verkäufer repariert werden.
Zu 2: das sehe ich auch so. Der Shanling wurde nicht vor Kauf als fehlerhaft deklariert., weder mündlich noch schriftlich. Selbst wenn alle Geräte oder Philipslaufwerke mit diesem Fehler behaftet wären, würde das nichts ändern. Ich rede nicht davon, dass das ab und an mal vorkommt mit den erwähnten Aussetzern, sondern mittlerweile bei JEDER CD.
Herr Zhou ist m.E. ganz klar in der Pflicht. Aber das sollten die Anwälte klären.
Ich habe übrigens nicht behauptet, Hr. Zhou wäre unfreundlich. Nur hilfsbereit war er in dieser Angelegenheit bislang nicht.
Schöne Grüße
Jan
Hallo Jan,
ich war zwar nicht auf einem Juristenseminar, dennoch kann ich dir definitiv sagen, daß eine Mängelhaftung während der Garantiezeit von 2 Jahren bei einem Neugerät immer beim Verkäufer vorliegt. Wenn der Schaden nicht durch unsachgemäße Bedienung herbeigeführt wurde, ist der Verkäufer in der Pflicht der Mängelbeseitigung. Die Rechtslage ist völlig eindeutig.
Du wirst es erleben, wie schnell dein Rechtsanwalt Post bekommt...
Gruß
Franz
ich war zwar nicht auf einem Juristenseminar, dennoch kann ich dir definitiv sagen, daß eine Mängelhaftung während der Garantiezeit von 2 Jahren bei einem Neugerät immer beim Verkäufer vorliegt. Wenn der Schaden nicht durch unsachgemäße Bedienung herbeigeführt wurde, ist der Verkäufer in der Pflicht der Mängelbeseitigung. Die Rechtslage ist völlig eindeutig.
Du wirst es erleben, wie schnell dein Rechtsanwalt Post bekommt...
Gruß
Franz
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum..." ( F. Nietzsche )
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Mas Teringo
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Hallo nochmal,
das ist die Sache mit Garantie und Gewährleistung...
Bei einem Defekt muss das Gerät repariert werden und zwar 2 Jahre lang.
Der Defekt muss am Gerät liegen und nicht durch den Verbraucher herbeigeführt sein.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dem Verbraucher nachweisen, dass er es kaputt gemacht hat.
Da dies meist unmöglich ist, gibt es hier keine Probleme.
Danach muss eben der Käufer nachweisen, dass er nicht schuld ist.
Viele Firmen machen da keine Probleme, da sie ja Kunden behalten wollen.
Wenn es aber schonmal Probleme gibt, so wäre dies eine Sache, die der Verkäufer anführen könnte.

das ist die Sache mit Garantie und Gewährleistung...
Bei einem Defekt muss das Gerät repariert werden und zwar 2 Jahre lang.
Der Defekt muss am Gerät liegen und nicht durch den Verbraucher herbeigeführt sein.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dem Verbraucher nachweisen, dass er es kaputt gemacht hat.
Da dies meist unmöglich ist, gibt es hier keine Probleme.
Danach muss eben der Käufer nachweisen, dass er nicht schuld ist.
Viele Firmen machen da keine Probleme, da sie ja Kunden behalten wollen.
Wenn es aber schonmal Probleme gibt, so wäre dies eine Sache, die der Verkäufer anführen könnte.
Diesen Satz würde ich übrigens NIE unterschreiben...Die Rechtslage ist völlig eindeutig.
There stands one yes the hairs to mountains.
- Erzkanzler
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- Wohnort: Düsseldorf
Hallo Jan,
Aber eigentlich wollte ich mich hier im Forum weniger um Rechtsfragen als um Musik kümmern.
Gruß
Franz
Der Mann weiß, wovon er spricht. Die Sachlage ist in der Tat - so wie du sie geschildert hast - eindeutig. Da gibt es nichts herumzudeuteln.Hat mir mein Anwalt defintiv bestätigt. Und glaube mir: er kennt sich aus in diesen Dingen.
Aber eigentlich wollte ich mich hier im Forum weniger um Rechtsfragen als um Musik kümmern.
Gruß
Franz
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Yoda-ohne-Soda
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Moin zusammen,
so, nun geht der Shanling in den kommenden Tagen auf Reisen nach Berlin und wird hoffentlich bald und repariert zurückkommen.
Drückt mir mal bitte die Daumen...
Wie schaut´s eigentlich mit diesen Röhren aus? http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... Track=true
Wie ich gelesen habe lohnt sich der Austausch. Ist der Preis bei ebay ok?
Ich könnte auch neue Röhren für meinen Pathos TT gebrauchen. Hat da jemand einen Tipp für mich? Es handelt sich um Vorstufenröhren: 12 AX7A/E83CC
Danke schon mal und Gruß
Jan
so, nun geht der Shanling in den kommenden Tagen auf Reisen nach Berlin und wird hoffentlich bald und repariert zurückkommen.
Drückt mir mal bitte die Daumen...
Wie schaut´s eigentlich mit diesen Röhren aus? http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... Track=true
Wie ich gelesen habe lohnt sich der Austausch. Ist der Preis bei ebay ok?
Ich könnte auch neue Röhren für meinen Pathos TT gebrauchen. Hat da jemand einen Tipp für mich? Es handelt sich um Vorstufenröhren: 12 AX7A/E83CC
Danke schon mal und Gruß
Jan
Hallo AJA,
hab auch die gleichen Vorstufenröhren wie du in meinem Vorverstärker. Ich hab die hier mal zum Ausprobieren gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... RK:MEWN:IT
Schau mer mal, wie der Kaiser sagt.
Gruß
Franz
hab auch die gleichen Vorstufenröhren wie du in meinem Vorverstärker. Ich hab die hier mal zum Ausprobieren gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... RK:MEWN:IT
Schau mer mal, wie der Kaiser sagt.
Gruß
Franz
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum..." ( F. Nietzsche )
- Erzkanzler
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- Registriert: Do 14. Okt 2004, 15:40
- Wohnort: Düsseldorf
Neues von unserem chinesischen Berliner:
http://www.hifi-forum.de/index.php?acti ... thread=247
Steht etwas weiter unten.
Ist harter Tobak.
Grüße
Martin
http://www.hifi-forum.de/index.php?acti ... thread=247
Steht etwas weiter unten.
Ist harter Tobak.
Grüße
Martin
If music be the food of love, play on. (William Shakespeare)
Hallo Franz,rubicon hat geschrieben:Hallo AJA,
hab auch die gleichen Vorstufenröhren wie du in meinem Vorverstärker. Ich hab die hier mal zum Ausprobieren gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... RK:MEWN:IT
Schau mer mal, wie der Kaiser sagt.
Gruß
Franz
hast du die Röhren schon erhalten? Wenn ja, wie beurteilst du sie?
@ Rolf
"Die Philips ECC83 5751 als Jan-Nos Version,ist auch ne tolle Röhre"
Und wo gibbet die?
Gruß Jan
Zu BALLADAUDIO:
Mein Gerät dürfte nun in Berlin sein. Der Schriftverkehr zwischen Anwalt und Zhou war bislang auch äußerst informativ
- Thargor
- Inventar

- Beiträge: 6208
- Registriert: Fr 3. Dez 2004, 23:44
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Schade, der Thread ist gelöscht :-(Erzkanzler hat geschrieben:Neues von unserem chinesischen Berliner:
http://www.hifi-forum.de/index.php?acti ... thread=247
Steht etwas weiter unten.
Ist harter Tobak.
Grüße
Martin
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Yoda-ohne-Soda
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